Klasse BE
Seit dem 1.1.99 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen möchten:
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des PKW,
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des PKW aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Vorraussetzung:
- Mindestalter: 18 ( auch mit dem begleitenden Fahren mit 17 Jahren)
- Vorbesitz: B
- eingeschl. Klassen: L, M
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: praktische Prüfung
Theorie:
- keine
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
- die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
- 6 Sonderfahrten ( 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt)
Zur Anmeldung mitbringen:
- Lichtbild
- Sehtest
- Ausweis und Führerschein (jeweils in Kopie)