Führerschein Klasse A2
Fahrerlaubnis gilt für:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Eingeschlossene Klassen
- A1
- AM
Mindestalter: 18
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der Ausbildung:
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- Bei Vorbesitz von A1:
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
- 3 Fahrstunden Überland3),
- 2 Fahrstunden Autobahn3),
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit3).