Seit dem 01.04.2021 ist es möglich die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne eine entsprechende Beschränkung im Führerschein.
Es dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden, egal ob Schaltung oder Automatik.
Nach der absolvierten Grundausbildung mit einem Automatikauto werden mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltgetriebeauto, sowie eine 15- minütige internen Prüfung in die Ausbildung integriert. Der Rest, sowie die Prüfung findet dann wieder mit Automatik statt.
Die Klasse B197 kann auch mit dem BF17 ( begleitenden Fahren ab 17) gemacht werden.
Vorteile:
- entspanntere Ausbildung
- die Prüfung ist wesentlich einfacher
- keine Mehrkosten
- keine Beschränkungen des Führerscheins auf Automatikgetriebe
Theorie:
- 14 Theorieunterrichte ( 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte)
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
- 12 Sonderfahrten ( 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild
- Sehtest
- Nachweis der Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Ausweiskopie
Für das begleitende Fahren mit 17 Jahren ( BF17) zusätzlich:
- die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift ( Formular), Kopie des Führerscheins und Kopie des Personlausweises
- zur Abgabe der Papiere wird immer die Kopie vom Ausweis und Führerschein ( incl. Begleitpersonen) benötigt