Klasse Traktor T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeiten von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre
Theorie:
- 18 Theoriestunden ( 12 Grundunterrichte und 6 klassenspezifische Unterrichte)
Praxis (Traktor muss gestellt werden):
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild
- Sehtest
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen