Führerscheinklasse A
Fahrerlaubnis gilt für:
Schwere Krafträder über 25 kW Motorleistung
oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Eingeschlossene Klassen:
- A
- A1
- A2
Mindestalter: 25 oder 2 Jahre im Besitz der Klasse A2
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der Ausbildung:
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- Bei Vorbesitz von A2 oder A1:
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit