Klasse B - Autos bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht, nur kleiner Anhänger. Das sogenannte "begleitete Fahren".
Bis zum 18 Geburtstag darf nur mit vorher bestimmten Begleitpersonen gefahren werden.
14 UE Theorie und 12 besondere Ausbildungsfahrten. Prüfung Theorie 3 Monate und Praxis
1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Der Führerschein ist an folgenden Auflagen gekoppelt:
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
- Die Begleiter dürfen maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular), Kopie des Führerscheins und Kopie des Personalausweises.
- zur Abgabe der Papiere wird immer die Kopie vom Ausweis und Führerschein ( Incl. Begleitpersonen) benötigt.