Motorrad - Klasse A

Klasse A

Führerscheinklasse A

Fahrerlaubnis gilt für:

Schwere Krafträder über 25 kW Motorleistung

oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Eingeschlossene Klassen: 

  • A
  • A1
  • A2

 

Mindestalter: 25 oder 2 Jahre im Besitz der Klasse A2

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Mindestdauer der Ausbildung:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

 Praxis: 

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • Bei Vorbesitz von A2 oder A1:
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.