Klasse BA - Auto Automatik
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Bei der Klasse BA wird die Ausbildung sowie die Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt. Im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Es dürfen dann keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Die Klasse BA kann auch mit dem BF17 (begleitenden Fahren ab 17) gemacht werden.
Theorie:
- 14 Theoriestunden ( 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte)
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt
- 12 Sonderfahrten ( 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild
- Sehtest
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Zusätzlich für das begleitende Fahren ( BF17):
- Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular), Kopie des Führerscheins und Kopie des Personalausweises.
- zur Abgabe der Papiere wird immer die Kopie vom Ausweis und Führerschein ( Incl. Begleitpersonen) benötigt.