Führerscheinklasse Mofa
Fahrerlaubnis gilt für:
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der Ausbildung:
Theorie:
- 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs
Praxis:
- 90 Minuten Grundausbildung
- Abzulegende Prüfungen: Theorie: Fragebogen mit 20 Fragen
- Praxis: keine Prüfung